Ehren- und Altersabteilungen

Die Ehren- und Altersabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren wurden bereits mit der Verabschiedung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Hessen im Jahr 1971 ins Leben gerufen und entsprechend in den Orts- und Vereinssatzungen nach und nach verankert.

Auch die Ehren- und Altersabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Ober-Ramstadt ist in der städtischen Feuerwehrsatzung verankert und damit Bestandteil der öffentlich/rechtlichen Feuerwehr.

Mitglied wird, wer aus dem aktiven Feuerwehrdienst durch Erreichen der Altersgrenze bzw. aus gesundheitlichen Gründen ausscheidet. Angehörige der Abteilung können zu Mitgliedern des Feuerwehrausschusses gewählt werden.  Ein Angehöriger ist lt. städtischer Satzung zu wählen. Dieser ist ebenfalls Mitglied des Vereinsvorstandes.

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